Rechtsanwalt
H a y m a n n
Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Haymann.
Als Rechtsanwalt in Dortmund mit über 30-jähriger Berufserfahrung biete ich Ihnen kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ob Sie zuverlässige und kompetente Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen suchen oder Sie einen Rechtsstreit führen müssen, ob Sie Verträge gestalten oder Ansprüche durchsetzen wollen: In allen rechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen persönlich und vertrauensvoll zur Verfügung.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung und Kenntnissen, die regelmäßig durch Fortbildungen aktualisiert werden, sichere ich Ihnen eine professionelle anwaltliche Bearbeitung Ihrer Anliegen zu.
Eine unabhängige Fallbearbeitung mit der gebotenen Diskretion sowie die
Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Fachleuten betroffener Disziplinen sind ebenso selbstverständlich wie Ihre umfassende und schnelle Information über den Stand Ihrer Sache und das damit verbundene Kostenrisiko, das angemessen zu berücksichtigen ist.
Gern stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung.
Ihr Thomas H. Haymann
Thomas H. Haymann
Rechtsanwalt
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Merry Christmas and a happy new Year.
Joyeux Noel et Bonne Année.
Auguri di buon Natale e felice Anno Nuovo.
Wesołych Świąt Bożego Narodzenia i szczęśliwego Nowego Roku.
Os deseamos felices Navidades y un próspero Año Nuevo.
Festum laetum et annum novum faustum vobis precor.
Счастливого Рождества и веселого Нового года!
Vrolijk Kerstfeest en een Gelukkig Nieuwjaar!
God Jul och Gott Nytt År!
Noeliniz ve yeni yılınız kutlu olsun.
Glaedelig Jul og godt nytaar.
Boas Festas e Feliz Ano Novo.
Felican Kristnaskon kaj Bonan Novjaron!
Hyvää joulua ja onnellista uutta vuotta!
Hronia polla kai eytyhismenos o kainourios hronos.
Z novym rokom i s rizdvom Hrystovym!
God Jul Og Godt Nytt Aar.
Meri Kurisumasu soshite Akemashite Omedeto!
Shen Dan Kuai Le Xin Nian Yu Kuai.
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Seit über 30 Jahren
seit 1993
Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 2 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Art. 4 GG: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Art. 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Art. 6 GG: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Art. 7 GG:Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
GG:
Art. 8 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
GG:
Art. 9 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Art. 10 GG: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
GG:
Art. 11 GG: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Art. 12 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Art. 12a GG: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
GG:
Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
GG:
Art. 14 GG: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Art. 15 GG: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Art. 16 GG:Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
Art. 16a GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist …
Art. 17 GG:Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Art. 18 GG:Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8),… zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.