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Unser Service in Bausachen


Viele Immobilien weisen nach ihrer Errichtung oder Renovierung Baumängel auf. Solche sind unschön, aber oft der Komplexität eines Bauvorhabens geschuldet.


Unser Service für Sie:


Ausführliches Gespräch zur Aufnahme aller erkannten Mängel,
bei Wohnungseigentümergemeinschaften auch in Konferenz aller Wohnungseigentümer und Hilfestellung zu entsprechenden Beschlussfassungen


Einsicht in die vorhandenen Bauakten und deren Prüfung


Gemeinsame Analyse der Mängel und Einordnung deren Wichtigkeit (ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen, Einholung von Privatgutachten)


Außergerichtliche Inanspruchnahme des Bauunternehmers auf Mangelbeseitigung bzw. Mangelabwehr.


Einleitung gerichtlicher selbständiger Beweisverfahren zur Erlangung prozessverwertbarer Sachverständigengutachten


Ggf. Begleitung bei der außergerichtlichen Mangelbeseitigung


Gerichtliche Geltendmachung der Mangelbeseitigung bzw. der außergerichtlichen Mangelbeseitigungskosten in erster und ggf. zweiter Instanz.


Zwangsvollstreckung erstrittener Urteile.


In Bauprozessen kommt es zumeist im Wesentlichen auf die sachverständige Beurteilung der Baumängel, ihrer Behebung sowie der dazu erforderlichen Kosten an. Nicht selten werden für eine Vielzahl von Mängeln jeweils separate Fachgutachten benötigt. Dazu ist eine geordnete und relevante Erfassung der Mängel zunächst eine Grundvoraussetzung für das weitere Vorgehen. Die Mängel können sowohl außergerichtlich durch Privatgutachten oder in gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren oder im anschließenden Erkenntnisverfahren begutachtet werden. Dies ist von der Situation im Einzelfall abhängig.


Die gutachterlichen Erkenntnisse bestimmen zumeist den Ausgang eines anschließenden Verfahrens.


Nach der Dokumentation der Mängel können diese auf eigene Kosten beseitigt werden, die Kosten können dann notfalls bei Gericht zur Erstattung eingeklagt werden.

Es kann aber auch bei Gericht die Mangelbeseitigung selbst erstritten werden oder die Zahlung eines Vorschusses zur eigenen Mangelbeseitigung, über den dann später abzurechnen ist.


Der jeweilige Weg ist stets im Einzelfall zu erörtern und zu wählen.


Nicht zuletzt wegen der Komplexität von Bausachen werden die Verfahren oft über mehrere Instanzen geführt. Diese ist auch mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Auch sind die Kosten des Verfahrens im Blick zu halten, insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ggf. Rücklagen gebildet oder Sonderumlagen beschlossen werden.

Nach dem Erreichen eines rechtskräftigen Urteils muss dieses vom Schuldner bedient oder die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


Die zeitliche Perspektive eines Baurechtsstreits liegt geschätzt in der ersten Instanz bei 2-3 Jahren, bis zum Abschluss der zweiten Instanz bei 3-6 Jahren.


Die Kosten eines Bauprozesse (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) hängen von dem Streitwert ab. Dieser ergibt sich idR. Aus den Kosten, die für die Mangelbeseitigung aufzuwenden sind. Hinzu kommen die Kosten des bzw. der benötigten Sachverständigen. Soweit möglich, ist zu empfahlen, vor Baubeginn eine Rechtsschutzversicherung für die Baurisiken abzuschließen.

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