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Wohnungseigentumsverwalter müssen E-Rechnung erteilen.


Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist auch die E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 eingeführt worden. Das Bundesministerium für Finanzen hat darüber mit einem Einführungsschreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2024 informiert.

Das begründet für Wohnungseigentumsverwalter die Pflicht zur Erteilung von Honorarrechnungen als E-Rechnung (z.B. mit den Programmen ZUGFeRD oder XRechnung).



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Wohnungseigentumsrecht