Wechsel von PKV zu GKV nicht durch kurzzeitigen Teilrentenbezug
Das Landesozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat einen Wechsel von der privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch einen kurzzeitigen Teilrentenbezug abgelehnt. Es kommt auf ein für zwölf Monate prognostiziertes Durchschnittseinkommen an. Und nur wenn dieses geringer ist als die maßgebliche Einkommensgrenze, können Rentner in der Familienversicherung des Ehepartners versichert werden.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024 - L 14 KR 129/24
Quelle: Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.08.2024