Balkonkraftwerk
Nach dem Beschluss des Bundestags vom 05.07.2024 wird im Wohnungseigentümergesetz (WEG) die Einrichtung von Mini-PV- Anlagen (Balkonkraftwerken) privilegiert. § 20 WEG soll dahingehend ergänzt werden.
Dies bedeutete, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zunächst über die Genehmigung solcher Anlagen weiterhin durch Beschluss entscheiden muss, in der Entscheidung aber dahingehend eingeschränkt ist, dass die Errichtung solcher Anlagen nicht abgelehnt werden kann, wenn keine besonderen Gründe im Einzelfall entgegenstehen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann jedoch über die Art und Weise und die Beschaffenheit solcher Anlagen sowie über deren Kosten auch ggf. eines Rückbaus sowie deren Versicherung Einzelheiten und Anforderungen beschließen.
Die gesetzgeberische Privilegierung ist also kein Freibrief für die beliebige Montage solcher Anlagen.
11.07.2024