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Trennung und Ehescheidung - was ist tun? Ein Überblick


Eine Ehescheidung setzt grundsätzlich voraus, dass die Eheleute ein Jahr getrennt leben. In besonderen Härtefällen kann eine Scheidung auch schon vorher oder später erfolgen. Schon während der Trennungszeit besteht Regelungsbedarf etwa für den Kindes- und Ehegattenunterhalt, den Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht, die Ehewohnung sowie den Hausrat. Auch die Bankkonten sollten getrennt werden und eine Regelung mit dem Vermieter sollte gefunden werden. Im Zuge der Ehescheidung ist dann der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) vorzunehmen, was durch das Gericht erfolgt. Ferner ist in der Regel das ehezeitliche Vermögen (Zugewinnausgleich) auszugleichen und ein nachehelicher Unterhalt zu prüfen. Auch vorhandenes Immobilienvermögen ist aufzuteilen. Wenn die finanziellen Mittel für das Verfahren nicht ausreichen, kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Meist ist eine zügige Regelung der persönlich sehr betreffenden Situation für alle Beteiligten ratsam, denn die belastende emotionale Situation aller Beteiligten sollte nicht vergessen werden.

Aktuelle Themen

Familienrecht, Ehescheidung