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Schimmel in der Wohnung

Schimmel in der Wohnung kann ungesund sein und sieht unschön aus, seine Beseitigung ist teuer. Über seine Ursache wird häufig gestritten.

Zunächst ist der Mieter verpflichtet, Schimmel beim Vermieter anzuzeigen, denn er kann die Bausubstanz gefährden. Dann ist zu prüfen, ob die Ursachen des Schimmels bauseitig oder mieterseitig festzustellen sind. Dabei stehen z.B. Rohrbrüche, Dachundichtigkeiten oder undichte Bauteile mit Feuchtigkeitseintritt für bauseitige Schäden. Mieterseitig sind falsches Heiz- und Lüftungsverhalten, Wäschetrocknen in der Wohnung oder Duschen ohne Lüften die häufigsten Ursachen. Der Mieter muss sein falsches Wohnverhalten ändern, den Schaden beseitigen und die Beseitigungskosten tragen, sonst kann der Vermieter kündigen und Schadensersatz verlangen, denn das Verhalten des Mieters stellt eine erhebliche Mietvertragsverletzung da. Bei baulicher Ursache muss der Vermieter den Mangel beseitigen und die Kosten dafür tragen, der Mieter kann ggf. bis dahin die Miete mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert.

Bietet der Vermieter die Schimmelbeseitigung an, muss der Mieter sie auch annehmen und die Handwerker in die Wohnung lassen. Lehnt er dies ab, kann er keine Mietminderung mehr gelten machen und setzt sich der Gefahr der Kündigung aus. Im gerichtlichen Streit wird die Ursache des Schimmels zumeist durch einen Sachverständigen ermittelt.



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