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Neuer Schutz vor Kostenfallen im Internet


Unseriöse Internetseiten mit Angeboten wie Berechnungen, Rätsel oder Routenplaner fragen oft persönliche Daten ab, die sich dann versteckt als teurer Dienst oder kostenpflichtiges Abo erweisen.

Am 01.08.2012 ist ein neuer gesetzlicher Schutz dagegen in Kraft getreten. Danach muss der Seitenbetreiber den Internetnutzer über Leistung, Preis und Zusatzkosten klar und unmissverständlich in hervorgehobener Weise informieren, bevor dieser eine Bestellung tätigt oder Dienste in Anspruch nimmt. Dabei muss der Nutzer seine Bestellung und Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigen. Erfolgt das über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar die Wörter "zahlungspflichtig bestellen" oder Gleichlautendes enthalten. Das gilt für Bestellungen von Waren oder Diensten auf eigenen Seiten des Anbieters ebenso wie für solche über Auktionsplattformen.

Genügt der Betreiber seiner Pflicht nicht, kommt kein Vertrag zustande.

Sollte der Betreiber dennoch später ein Entgelt verlangen, kann dieses aufgrund des fehlenden Vertragsverhältnisses nicht beansprucht werden.


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Vertragsrecht