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Nur ein Hund pro Wohnung


Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht bei einer 2,5-Zimmer-Wohnung in der Regel nicht mehr vertragsgemäßem Gebrauch.


Der Vermieter einer Wohnung verlangte von den Mietern, dass diese die Hundehaltung in der Wohnung auf ein Tier beschränken. Die Mieter hielten in der 2,5-Zimmer-Wohnung fünf Hunde. Im Mietvertrag sind die Formularfelder zur Tierhaltung nicht ausgefüllt. Einem Zeugen zufolge soll der Vermieter der Haltung eines Hundes zugestimmt haben. Der Vermieter hat die Mieter schriftlich aufgefordert, die Hundehaltung einzustellen. Seine Klage hatte Erfolg.


Die Mieter dürfen höchstens einen Hund in der Wohnung halten. Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht in der Regel nicht mehr vertragsgemäßem Gebrauch. Die Mieter konnten auch nicht nachweisen, dass der Vermieter der Haltung von mehreren Hunden zugestimmt hat. Nach der Abmahnung kann der Vermieter daher verlangen, dass sich die Mieter auf einen Hund beschränken.


Quelle: AG München, Urteil vom 12.05.2014 - 424 C 28654/13

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