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Kündigung wegen Alkoholmissbrauch


Wenn die Arbeitssicherheit durch Alkoholkonsum dauerhaft gefährdet wird in Gefahr, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen.


Dazu müssen aber besondere Voraussetzungen vorliegen. Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose bestehen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht dauerhaft vertragsgemäß und unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften verrichten wird und dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führt. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer mit gefahrträchtiger Arbeit, etwa dem Fahren eines Gabelstaplers betraut ist und ein absolutes Alkoholverbot besteht.

Aufgrund der Gefahren für die Arbeitssicherheit ist es dem Arbeitgeber nicht zumutbar, den alkoholerkrankten Arbeitnehmer weiter auf seinem Arbeitsplatz zu beschäftigen. (BAG, Urteil 2 AZR 565/12)


Aktuelle Themen

Arbeitsrecht, Sozialrecht