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Die Beschlussanfechtung in der Wohnungseigentümergemeinschaft


Nicht alle Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechen den rechtlichen Anforderungen.

Beschlüsse können nur in einer Wohnungseigentümerversammlung geschlossen werden. Für diese gelten eine Reihe von Formalien.


Beschlüsse der Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümerversammlung können angefochten werden, wenn sie rechtlich mangelhaft sind. Eine wirksame Anfechtung ist nur im Wege der Klage bei Gericht möglich. Die Klage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung bei Gericht vorliegen. Auf die Übersendung eines Versammlungsprotokolls kommt es nicht an. Die Klage muss sämtliche klagenden Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten sowie sämtlich nicht klagenden Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft, die dann automatisch Beklagte werden. Denn die Beschlussanfechtung betrifft das Rechtsverhältnis der Eigentümer untereinander und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband.


In der Klageschrift muss ein das Verfahren bestimmender konkreter Antrag gestellt werden.


Weiter muss ein Grund für die Anfechtung vorliegen, der darzustellen ist. Dieser muss wesentlich sein, um den angefochtenen Beschluss unwirksam zu machen. Dies können formale Mängel oder solche inhaltlicher Art sein. Es kann aber auch auf diese Weise die Nichtigkeit von Beschlüssen festgestellt werden, wenn sie an entsprechend gravierenden Mängeln leiden.


Die klagende Partei muss dann den vom Gericht angeforderten Prozesskostenvorschuss des beim Gericht einzahlen.


Das Gericht verhandelt regelmäßig mündlich über die Anfechtungsklage. An der mündlichen Verhandlung können und ggf. müssen alle Wohnungseigentümer teilnehmen.


Das Gericht entscheidet auch über die Kostenverteilung der Verfahrenskosten.


Zu beachten ist daher letztlich auch das Prozesskostenrisiko.

Das Risiko eines Verfahrens ist für die Beurteilung, einen Rechtsstreit zu führen, zu berücksichtigen. Das Prozessrisiko erfasst die Kosten, die beim Unterliegen im Rechtsstreit entstehen. Dies sind die Kosten des Gerichts, der Beweismittel wie z.B. Sachverständigen und Zeugen, die eigenen Anwaltskosten und die der Gegenseite, die im Unterliegensfall zu tragen sind. Der Streitwert wird später vom Gericht festgesetzt, sodass sich daraus Änderungen zu vorausgehenden Schätzungen ergeben können. Ebenso sind die Kosten der Beweismittel nur schätzbar, diese ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens.


Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese die Kostenübernahme für die jeweilige Instanz eines gerichtlichen Verfahrens zugesagt hat, stellt diese den versicherten Eigentümer von den Verfahrenskosten frei. Dies gilt für jeden Eigentümer separat und ggf. anteilig.


Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex und vielfach durch die Rechtsprechung der Gerichte geprägt. Es ist zu empfehlen, dazu sachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.




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