Güte- und Schlichtungsstelle

 

     
  Rechtsanwalt T h o m a s  H.  H a y m a n n      
  als Gütestelle im Sinne des      
  § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (GüSchlG NRW)      
         
         
  In einigen Situationen sind Güte- und Schlichtungsverhandlungen erforderlich, erst danach steht der Weg zu den Gerichten offen. Näheres erfahren Sie in der Schlichtungs- und Kostenordnung. Bei Bedarf können Sie einen Schlichtungsantrag an Rechtsanwalt H a y m a n n senden. Sie können das Formular herunterladen, ausdrucken und auf dem Postweg zusenden (Zusendung per eMail hat keine Wirksamkeit). Sie können den Antrag auch ohne das Formular schriftlich einreichen.    
         
     
         
         
  Ein Vertrag ist zum Vertragen da.